ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AHAARAU AG

Die Basis für die partnerschaftliche Zusammenarbeit

A ) ANWENDUNGSBEREICH 
Die AHAarau AG in Aarau (Schweiz) (nachfolgend AHAarau) betreibt und vermietet die Eventlocation AHA und erbringt Dienstleistungen im Bereich Live-Kommunikation. Dazu gehören die Konzeption, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen unterschiedlicher Formate inklusive aller an einer Veranstaltung vorhandenen Elemente. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen AHAarau und ihren Auftraggebern oder Ticketkäufer:in (Kunden) sowie AHAarau und ihren Auftragnehmern (Lieferanten), soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil eines Vertrages mit AHAarau. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und/oder Lieferanten gelten nur, sofern ihre Anwendbarkeit von AHAarau
mit Unterschrift anerkannt wurde.  


B) ZWISCHEN AHAARAU UND AUFTRAGGEBER (KUNDE)


B1 AHAarau stellt dem Auftraggeber jeweils eine schriftliche Offerte resp. eine Auftragsbestätigung für seine Dienstleistungen zu. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Auftraggebers vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Mit der Zusage anerkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der AHAarauAG.

B2 AHAarau verpflichtet sich, die vom Auftraggeber gewünschten Leistungen im Rahmen des Vertrages zu erbringen. Leistungsanpassungen werden nach Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt. AHAarau verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Planung und Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben, unter Beachtung der branchenüblichen Standards. AHAarau berücksichtigt jederzeit die Interessen des Kunden. AHAarau ist verpflichtet, wenn nötig,
Instruktionen vom Kunden einzuholen.

B3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: bei Vertragsabschluss 10% vom Auftragsvolumen, bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50% des Auftragsvolumen als Voraussetzung für ein pünktlicher Beginn der Projektumsetzung. Nach dem Anlass erhält der Auftraggeber die Endabrechnung, zahlbar innert 30 Tagen netto. Wird bei einem Auftrag eine andere Währung als CHF in der Offerte mit dem Kunde verwendet so kommt in jedem Fall der zum Tageskurs (Datum der Offerte) umgerechnete Wert
in CHF zur Abrechnung.

B4 Stornierungsbedingungen: Bei Vertragsrücktritt durch Absage, Abbruch oder Umfangreduktion der Veranstaltung durch den Auftraggeber sowie aufgrund unvorhersehbarer Gründe (inkl. Höhere Gewalt wie Pandemie, Krieg, Streik, Unwetter etc.) werden die bis zum Vertragsrücktritt effektiv angefallen Kosten dem Kunde verrechnet. Mindestens verrechnet werden folgende Stornierungskosten: bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 10% vom Auftragsvolumen, bei weniger als 30 Tagen vor Aufbaubeginn 50% vom Auftragsvolumen.

Der Kunde hat das Recht anstelle von dem Vertrag zurückzutreten, die Veranstaltung auf einen neuen, freien Termin innerhalb von 12 Monaten in Zukunft zu verschieben. In diesem Fall werden dem Kunden durch AHAarau die mit der Verschiebung zusammenhängenden Mehrkosten verrechnet. Diese Mehrkosten werden gegenseitig schriftlich vereinbart. Kommt keine Einigung (terminlich oder finanziell) zustande gilt die Verschiebung als Vertragsrücktritt.

AHAarau hat als Produktionsleitung die Pflicht bei einer Gefährdung durch Wetter, Tumulte etc. dem Kunde die Absage, den Abbruch oder Unterbruch der Veranstaltung im Ganzen oder Teilen zu empfehlen. Entscheidet der Kunde in einem solchen Fall entgegen der Empfehlung von AHAarau, so ist AHAarau von jeglicher Haftung aufgrund von Folgeschäden befreit. Der Auftraggeber verzichtet im Voraus auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen.

B5 AHAarau kann im Rahmen des Auftrages für die Umsetzung nach eigenem Ermessen Dritte beiziehen. Dazu schliesst AHAarau in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit diesen ab. AHAarau stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen dieser Dritten frei.

B6 Änderungen der Teilnehmerzahl einer Veranstaltung werden in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers beurteilt und die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber getragen. Reduktionen der Teilnehmerzahl können nur bis maximal 10% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl und bis fünf Werktage (Montag-Freitag) vor dem Aufbaubeginn berücksichtigt werden.

B7 Der Kunde stellt AHAarau von Ansprüchen durch Besucher und Personen die nicht im Auftrag von AHAarau im Einsatz stehen wegen Sachschäden, Verlusten oder Diebstählen frei, sofern AHAarau kein Verschulden trifft. Der Kunde überprüft, ob die Besucher die benötigten körperlichen Voraussetzungen für den Anlass mitbringen. Der Kunde stellt AHAarau von allfälligen Ansprüchen durch Besucher wegen körperlichen Schäden frei, sofern AHAarau kein Verschulden trifft. 

B8 AHAarau wie auch der Kunde sind zum gegenseitigen und regelmässigen Austausch an Information verpflichtet, welche die Konzeption, Organisation und Umsetzung des betroffenen Projektes und dessen Kosten beeinflussen.

B9 Wenn nicht ausdrücklich ausgewiesen, handelt es sich bei zur Verfügung gestellten Elementen bei der Veranstaltung um Mietartikel, die im Besitz von AHAarau oder eines durch AHAarau eingesetzten Dritten bleiben. Extra für den Kunden produziertes Bild-, Ton- und Filmmaterial sind alleiniges Eigentum des Kunden und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht durch AHAarau verwendet oder an Dritte zur Verwendung freigegeben werden.

B10 Die Rechte an dem von AHAarau entwickelten Veranstaltungskonzept (Kreativkonzept) verbleiben auch über das Veranstaltungsdatum hinaus bei AHAarau. Will der Kunde ein von AHAarau entwickeltes Konzept umsetzen ohne AHAarau mit der Umsetzung zu beauftragen, so braucht er dafür eine schriftliche Genehmigung von AHAarau und muss dafür allenfalls eine finanzielle Abgeltung leisten. Lagert, unterhält oder transportiert AHAarau Material, welches im Eigentum des Kunden ist, so hat der Kunde die damit verbundenen Risiken und Kosten (Lagerkosten, Verluste, Diebstähle und Sachschäden) zu tragen.


C) ZWISCHEN AHAARAU UND AUFTRAGNEHMER (LIEFERANT)

C1 Eine Auftragsbestätigung der AHAarau liegt dann vor, wenn AHAarau einen Auftrag schriftlich (auch gültig per Email) bestätigt hat. Sobald diese schriftliche Zusage von AHAarau vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Mit Annahme des Auftrages anerkennt der Auftragnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der AHAarau AG.

C2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: AHAarau leistet vor Lieferung bzw. Auftragsabschluss eine maximale Anzahlung von 50% des Auftragsvolumens. Die Bezahlung der Schlussrechnung erfolgt 30 Tage nach Projektabschluss und Rechnungsstellung. AHAarau begleicht die Rechnung der Lieferanten in CHF oder der vereinbarten Währung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

C3 Kommt es durch den Auftragnehmer verursacht zu einer Lieferverzögerung und/oder einer mangelhaften Lieferung so übernimmt der Auftragnehmer die damit in direktem Zusammenhang stehenden Mehrkosten. Ist die terminliche und/oder inhaltliche Erfüllung des Gesamtauftrages (die Veranstaltung an sich) durch die Lieferverzögerung und/oder die mangelhafte Lieferung gefährdet, so behält sich AHAarau das Recht vor, von dem Vertrag ohne Kostenfolge für AHAarau zurückzutreten und den Auftrag allenfalls an einen Dritten neu zu vergeben. Die Mehrkosten, die dadurch für AHAarau entstehen trägt der Auftragnehmer.


D) ZWISCHEN AHAARAU UND DEM/R TICKETKÄUFER/IN 

D1 Falls AHAarau selber eine Publikumsveranstaltung durchführt kommen vertragliche Beziehungen durch den Erwerb des Tickets ausschliesslich zwischen dem/r Erwerber/in bzw. Inhaber/in des Tickets und
AHAarau (Veranstalterin) zustande.  

D2 Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket
grundsätzlich seine Gültigkeit.

D3 Der/die Besucher/in anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und nimmt zur Kenntnis, dass er/sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann.

D4 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes des Tickets) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

D5 Wir empfehlen, Tickets nur bei offiziellen Vorverkaufsstellen von unserem Ticketingpartner Eventfrog und unseren eigenen Onlinekanälen oder Tageskassen zu erwerben. Für die Echtheit anderswo bezogener Tickets lehnt AHAarau jegliche Haftung für die Gültigkeit ab. Der Weiterverkauf sowie Handel
mit erworbenen Tickets ist untersagt.

D6 Bitte nutzen Sie zum Parkieren nur die offiziellen Parkplätze und beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Aufgrund der begrenzten Anzahl Parkplätze und unserer Umwelt zuliebe benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.

D7 Die Veranstalterin ist nicht für verlorengegangene oder
gestohlene Sachen verantwortlich.  

D8 Die Veranstalterin setzt sich für grösstmögliche Sicherheit an den Veranstaltungen ein, kann jedoch keinerlei Haftung für Schäden
irgendwelcher Art übernehmen.

D9 Wird eine Veranstaltung verschoben, behält das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebedatum seine Gültigkeit. Rückgabe und/oder Umtausch sind ausgeschlossen.

D10 Ton- und Bildaufnahmen mit professioneller Ausrüstung sind ohne eine schriftliche Genehmigung durch AHAarau verboten.

D11 Muss eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgebrochen werden so gilt sie als gespielt, wenn bis zur Pause bzw. mindestens die Hälfte der geplantenSpielzeit, gespielt wurde.

D12 Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgesagt, muss das betreffende Ticket bis spätestens 30 Tage nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird der auf dem Ticket
aufgedruckte Nennwert zurückerstattet.

D13 Durch Musik kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Insbesondere Kleinkinder können nur auf Eigenverantwortung der Eltern zugelassen werden. Eine Haftung seitens der Veranstalterin für gesundheitliche Schäden wird ausgeschlossen.


E) ALLGEMEIN 

E1 Die aktuell gültige Version der AGB ist jeweils auf der Website von AHAarau abrufbar und treten mit der Aufschaltung in Kraft.

E2 AHAarau und der Kunde bzw. Lieferant verpflichten sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, eine der Parteien entbindet die andere im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Auftrages hinaus fort.  

E3 Die Versicherung von AHAarau deckt keine Schäden, welche mit oder durch Veranstaltungs-Elemente verursacht werden, welche nicht über den Dienstleistungsvertrag von AHAarau läuft (z.B. Der Auftraggeber organisiert und vereinbart in seinem Namen das Catering, Zelt, Dekoration Eventtechnik etc…)  Verlangt eine Veranstaltung zusätzliche Versicherungen so kann diese AHAarau zu Lastendes Auftraggebers abschliessen. 

E4 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten oder die AGB Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

E5 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber bzw. Lieferanten und der AHAarau untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. 

E6 Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der AHAarau befindet sich am Sitz der AHAarau AG.


Version: V 2.0 // Stand: August 2022 // Ersteller: AHA_DH

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